Ein Influencer-Vertrag ist die schriftliche Vereinbarung über eine bezahlte Kooperation. Er hält fest, was du lieferst, was du dafür bekommst, wann, und was die Marke danach mit dem Inhalt machen darf.
Die meisten Creator lesen ihn quer, bleiben beim Betrag hängen und unterschreiben. Das ist verständlich, und genau dort entstehen fast alle bösen Überraschungen: nicht beim Honorar, das ist meistens eindeutig, sondern in den drei Absätzen drumherum.
Wir sind keine Kanzlei und dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Was hier steht, ist die Liste der Punkte, die in solchen Verträgen regelmäßig vorkommen, mit den Fragen, die du dazu stellen kannst. Für eine verbindliche Einschätzung deines konkreten Vertrags fragst du jemanden mit Zulassung.
Wer den Vertrag schreibt, und was das ändert
In der Praxis kommt das Dokument fast immer von der Marke oder ihrer Agentur. Das ist normal und für sich genommen kein Problem, hat aber eine direkte Folge: Der Vertrag ist von der Seite geschrieben, die ihn aufsetzt.
Das heißt nicht, dass er unfair ist. Es heißt, dass er bei Lücken und unklaren Formulierungen eher zugunsten der Marke gelesen wird. Deine Aufgabe ist nicht, ihn neu zu schreiben. Sie ist, die zwei oder drei Stellen zu finden, die dich wirklich betreffen, und dort um Präzisierung zu bitten.
Wer mit drei präzisen Fragen zurückkommt, wirkt professionell. Wer den kompletten Vertrag umgeschrieben zurückschickt, bremst die Kooperation aus und verliert sie oft.
„Muster“ und „Vorlage“: warum hier keins steht
Die meistgesuchten Begriffe rund um dieses Thema sind Muster, Vorlage und PDF, und der Wunsch dahinter ist verständlich: eine Datei, die man ausfüllt und fertig.
Wir stellen bewusst keine bereit. Ein Vertragstext hängt an eurer konkreten Absprache, an der Höhe des Honorars, an den verlangten Rechten und daran, wer beteiligt ist. Ein Muster, das schlecht dazu passt, gibt Sicherheit, wo keine ist, und das ist schlechter als gar kein Muster.
Was hier steht, ist deshalb bewusst kein Text zum Abschreiben, sondern eine Leseanleitung: Wenn du irgendwo ein Muster findest, kannst du mit den folgenden Abschnitten prüfen, ob es überhaupt regelt, was bei dir wichtig ist.
Leistung: was du genau lieferst
Der erste Absatz, den viele überfliegen, weil er harmlos aussieht. Er soll so konkret sein, dass zwei Personen ihn gleich verstehen:
- Anzahl und Format. Ein Reel und zwei Stories ist etwas anderes als „Content für eine Kampagne“.
- Plattform. Ein Video auf Instagram ist nicht automatisch auch eines auf TikTok.
- Termine. Wann lieferst du, wann wird veröffentlicht, wie lange bleibt der Beitrag online.
- Wer produziert. Skript, Dreh, Schnitt, Musik: Alles, was nicht ausdrücklich bei der Marke liegt, liegt bei dir.
Die Frage, die hier am meisten bringt: Was passiert, wenn die Marke nach der Lieferung noch etwas anderes möchte? Steht dazu nichts, wird es später zu einer Diskussion ohne Grundlage.
Nutzungsrechte: der teuerste Absatz
Hier liegt in aller Regel das meiste Geld, und hier steht am häufigsten eine sehr weite Formulierung.
Vier Angaben entscheiden:
- Dauer. Drei Monate oder unbefristet sind zwei völlig verschiedene Leistungen.
- Gebiet. Deutschland, DACH oder weltweit.
- Kanäle. Nur die eigenen Profile der Marke, oder auch Website, Newsletter, Verpackung, Messestand.
- Bezahlte Verbreitung. Ob dein Inhalt als Anzeige geschaltet werden darf, oft „Paid Ads“ oder „Whitelisting“ genannt.
Der letzte Punkt ist der, der am meisten unterschätzt wird. Ein Inhalt, der als Anzeige läuft, arbeitet monatelang für die Marke und trägt dein Gesicht. Das ist eine eigene Leistung und wird in professionellen Kooperationen auch eigens vergütet.
Wenn dort „zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkt“ steht, ist das kein Grund zur Panik, aber der beste Anlass für die Frage: Wofür genau ist das gedacht? Oft ist die ehrliche Antwort enger als der Text.
Exklusivität: was sie dich kostet
Eine Exklusivität ist weder gut noch schlecht, sie hat einen Preis. Du sagst zu, für eine bestimmte Zeit nicht mit Wettbewerbern zu arbeiten, und schließt damit künftige Einnahmen aus.
Zwei Dinge lohnen den genauen Blick. Erstens die Dauer: Sechs Monate nach Veröffentlichung sind etwas anderes als sechs Monate ab Vertragsschluss. Zweitens der Umfang: „Keine Wettbewerber“ ist eng, „keine Marken aus dem Bereich Beauty“ ist eine ganze Branche und kann deutlich mehr blockieren, als die Marke überhaupt im Sinn hatte.
Die nützlichste Frage lautet hier: Welche konkreten Marken sind gemeint? Eine Liste ist für beide Seiten besser als eine Kategorie.
Vergütung und Zahlungsziel
Der Betrag ist meistens klar. Der Rest des Absatzes selten:
- Woran hängt die Frist? An deiner Rechnung, an der Veröffentlichung oder an einer Freigabe durch die Marke. Das ist ein großer Unterschied, denn eine Freigabe kann sich ziehen.
- Wie lang ist sie? Zahlungsziele von mehreren Wochen sind bei größeren Unternehmen üblich, gehören aber vorher gewusst.
- Was passiert bei Verzug? Steht dazu nichts, bleibt dir nur der allgemeine Weg, und der ist mühsam.
- Wer trägt Kosten? Reise, Produkte, Requisiten, Musiklizenzen.
Das strukturelle Problem dabei: Du lieferst zuerst und wirst später bezahlt. Deshalb ist diese Klausel für dich die wichtigste im ganzen Dokument, und deshalb lohnt es sich, sie vor dem Honorar zu lesen.
Auf Spotilink läuft eine bezahlte Kooperation deshalb über eine abgesicherte Zahlung: Die Marke hinterlegt den Betrag, bevor du produzierst, und er wird nach der Lieferung freigegeben. Dafür fällt eine Servicegebühr von 5 Prozent plus Stripe-Gebühren an, also anteilig, nie pauschal, und ausschließlich auf diese bezahlten Kooperationen. Was du über Partnerprogramme verdienst, geht uns nichts an: Davon behalten wir nichts ein.
Wenn statt Geld Produkte fließen
Sehr viele erste Kooperationen laufen so: Du bekommst das Produkt und behältst es, gezahlt wird nichts. Das kann für dich passen, gerade am Anfang, wenn du Referenzen aufbaust.
Zwei Dinge ändern sich dadurch aber nicht. Erstens bleibt es eine Vereinbarung mit Pflichten auf beiden Seiten, und alles oben Genannte gilt weiter, die Nutzungsrechte eingeschlossen. Genau hier entsteht das häufigste Missverhältnis: ein Produkt im Wert von achtzig Euro gegen unbefristete, weltweite Rechte samt Anzeigenschaltung. Das ist keine Kooperation, das ist ein Einkauf zum Sonderpreis.
Zweitens ist eine Gegenleistung in Produkten steuerlich nicht automatisch ein Nichts. Wie du das behandelst, hängt von deinem Status ab und gehört zu deiner Steuerberatung, nicht in einen Blogartikel.
Die praktische Regel: Je weiter die verlangten Rechte, desto weniger passt eine reine Produktgegenleistung. Wenn die Marke Anzeigen schalten will, ist das der Moment, in dem aus Produkten Geld werden sollte.
Freigabe, Korrekturschleifen und Fristen
Der Absatz, der über deinen Aufwand entscheidet, und der in Mustern oft fehlt.
Sinnvoll geregelt sind drei Punkte: wie viele Korrekturschleifen enthalten sind, wie lange die Marke für eine Rückmeldung hat, und was gilt, wenn sie sich nicht meldet. Ohne die dritte Angabe kann ein Projekt beliebig lange offen bleiben, und dein Zahlungsziel hängt womöglich genau daran.
Eine Formulierung, die dir hilft, ist eine Rückmeldefrist mit Folge: Kommt bis Tag X keine Rückmeldung, gilt der Inhalt als freigegeben. Ob die Marke darauf eingeht, ist Verhandlungssache, aber die Frage allein klärt oft schon, wie der Prozess intern läuft.
Die Begriffe, die im Vertrag stehen
Der schnellste Weg durch ein solches Dokument ist, die Vokabeln zu kennen:
- Leistungsumfang oder Scope: was du lieferst.
- Nutzungsrechte oder Buyout: was die Marke danach damit darf.
- Whitelisting oder Paid Ads: dein Inhalt läuft als Anzeige, oft über dein eigenes Konto.
- Exklusivität oder Wettbewerbsverbot: mit wem du in dieser Zeit nicht arbeitest.
- Zahlungsziel: die Frist bis zur Zahlung, und woran sie hängt.
- Abnahme oder Freigabe: der Moment, in dem die Marke die Lieferung akzeptiert.
- Vertragsstrafe: eine vorher festgelegte Zahlung, wenn eine Pflicht verletzt wird. Wenn das Wort vorkommt, lies den Satz zweimal und frage nach, worauf genau es sich bezieht.
- Kennzeichnung: wie die Werbung im Beitrag gekennzeichnet wird. Praktisch relevant ist vor allem, wer die Vorgabe macht und wer für ihre Umsetzung geradesteht.
Wenn dich eine Klausel stört: wie du antwortest
Nicht mit einer Ablehnung, sondern mit einer Frage. Die Struktur, die fast immer funktioniert, hat drei Teile: Zustimmung zum Rest, eine konkrete Stelle, ein konkreter Vorschlag.
„Der Ablauf passt für mich. Bei den Nutzungsrechten steht aktuell unbefristet und weltweit. Für den Umfang, den wir besprochen haben, würde ich zwölf Monate DACH vorschlagen. Wenn ihr die Inhalte auch als Anzeige schalten wollt, mache ich dazu gern ein eigenes Angebot.“
Das ist keine Konfrontation, das ist ein Angebot. Und es macht sichtbar, dass du weißt, wovon du sprichst, was sich meistens auch auf die nächste Anfrage auswirkt.
Deine Checkliste vor der Unterschrift
- Steht der Leistungsumfang so konkret da, dass niemand ihn anders lesen kann?
- Sind Dauer, Gebiet, Kanäle und bezahlte Verbreitung bei den Nutzungsrechten benannt?
- Ist die Exklusivität nach Dauer und Umfang begrenzt, am besten mit Namen?
- Woran hängt die Zahlungsfrist, und wie lang ist sie?
- Wie viele Korrekturschleifen, und was gilt ohne Rückmeldung?
- Wer trägt Reise-, Produkt- und Lizenzkosten?
- Steht dein Name richtig drin, und die richtige Rechnungsanschrift?
Wenn eine dieser Antworten fehlt, ist das kein Grund abzusagen. Es ist der Grund für eine Mail. Und wenn es um viel Geld oder um weitreichende Rechte geht, lässt du das Dokument von jemandem mit Zulassung ansehen, bevor du unterschreibst.
Was du vor dieser Phase brauchst, sind zwei Dinge: eine Unterlage, die die Anfrage überhaupt auslöst, und eine Zahl, die du begründen kannst. Beides steht im Media Kit für Influencer und unter Influencer-Preise berechnen.
